Als Verwaltungszeichen der Europäischen Union für kennzeichnungspflichtige Industrieprodukte wird die CE-Kennzeichnung eigenverantwortlich von Maschinen- und Anlagenbauern verwendet. Ohne CE-Kennzeichen dürfen keine Produkte auf dem europäischen Binnenmarkt eingeführt und in Betrieb genommen werden. Die missbräuchliche Verwendung des Zeichens ohne Erfüllung der produktspezifischen Anforderungen der EG-Richtlinien ist strafbar und wird mit Bußgeldern
bis zu 30 000 EUR geahndet. Nach erfolgreichem Konformitätsbewertungsverfahren wird die Konformitätserklärung ausgestellt, in welcher der Hersteller die Übereinstimmung seines Produktes mit allen zutreffenden EG-Richtlinien erklärt. Das CE-Zeichen wird gut sichtbar, leserlich, unverwechselbar und dauerhaft auf dem Produkt unter Berücksichtigung formaler Gestaltungsregeln angebracht.
Unterstützung im Thema CE-Kennzeichnung
- Hilfestellung bei der Zuordnung zutreffender EG-Richtlinien
- Prüfung produktspezifischer Anforderungen aus Richtlinien und Normen
- Bewertung einer Wesentlichen Veränderung (neue CE-Kennzeichnung ja/nein?)
- Prüfung der Erfüllung aller Anforderungen an die Technischen Dokumentation (inkl. Lieferantendokumentation)
- Sachkundige Konfliktbetreuung mit Dritten
- Erstellung Technischer Berichte (Bewertung Technische Dokumentation)